AGB
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#1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der SO.real GmbH
#1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (ff. AGB) gelten für die Erbringung von Medien-, Werbe- und Marketingleistungen im Internet und damit verbundenen Dienstleistungen der SO.real GmbH.
#1.2 Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SO.real GmbH. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SO.real GmbH unterliegen diesen Bedingungen. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnis hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.
#1.3 Entgegenstehende, von den AGB der SO.real GmbH abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Führt die SO.real GmbH in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden AGB der SO.real GmbH nicht widersprechen.
#1.4 Beide Parteien sind sich einig, dass die elektronische Signatur auf allen Verträgen und Angeboten rechtskräftig ist.
#2 Vertragsgegenstand
#2.1 Die SO.real GmbH berät den Auftraggeber bei der Gestaltung und dem Umgang seiner Social-Media-Auftritte, betreut Social-Media-Werbekampagnen, unterstützt im Social-Media-Recruiting / -Vertrieb / -Social-Selling und der digitalen Sichtbarkeit, entwickelt und schaltet Content für Social Media und betreut Social-Media-Kanäle. Die Leistungen der SO.real GmbH ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der SO.real GmbH. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Bestandteil des Vertrags.
#2.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anzubieten. Wenn die SO.real GmbH das Angebot nicht annimmt, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nimmt die SO.real GmbH ergänzende Leistungen vor, ist eine ergänzende Vergütungsvereinbarung seitens der SO.real GmbH in angemessenem Rahmen möglich.
#2.3 Die SO.real GmbH kann die Leistung nach Ermessen selbst ausführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer erbringen lassen. Die SO.real GmbH hat das Recht, die eingesetzte Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister sowie Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern dadurch für den Auftraggeber keine Nachteile entstehen. Generell wird der Auftraggeber zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die anstehende Auswechslung mitzuteilen.
#2.4 Die SO.real GmbH kann die Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neue Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.
#2.5 Der SO.real GmbH steht es frei, auch digitale Produkte anzubieten, die sich aus den Kernkompetenzen entwickeln.
#3 Angebot und Werbung
#3.1 Darstellungen von Angeboten der SO.real GmbH auf der Webseite sind lediglich eine Einladung an den Auftraggeber, eine Anfrage abzugeben.
#3.2 Die SO.real GmbH wird dem Kunden ein Angebot mit den einzelnen Leistungen und Preisen machen.
#3.3 Die SO.real GmbH wird die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen, Gewissen und aktuellem Stand der Technik erbringen. Für Social-Media- und Website-Beratung inkl. Suchmaschinenoptimierung, Werbemaßnahmen und Social-Media-Management kann ein exakter Erfolg nicht garantiert werden.
#4 Honorare, Gebühren und Reisekosten
#4.1 Für entsprechenden Dienstleistungen werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorare und Gebühren berechnet. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, werden für die vereinbarten Leistungen folgende Gebühren zusätzlich berechnet:
- Fahrtkosten: Je gefahrener Kilometer 0,55 Euro
- Übernachtung nach Aufwand
- Alle Zahlungen zusätzlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
#4.2 Es steht der SO.real GmbH frei, bei der Beauftragung eine Vorauszahlung in angemessenem Umfang zu fordern. Es steht der SO.real GmbH frei, angemessene Vorauszahlungen für bereits an den Auftraggeber übergebene Projektteile zu fordern und dementsprechende Teilrechnungen nach dem Fortschritt des Projekts auszustellen.
#4.3 Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort ohne Abzüge fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Der Auftraggeber ist nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und einen pauschalen Schadensersatz zu leisten, sofern er mit der Zahlung in Verzug ist.
#5 Stornokosten und Verzug
#5.1 Die Stornierung bestätigter Dienstleistungen bis 30 Tage vor Termin ist kostenfrei, bis 7 Tage vor Termin berechnen wir 90 % des vereinbarten Honorars, ab 2 Tagen vor Termin ist das volle Honorar zu entrichten.
#5.2 Die Leistungszeit beginnt mit der Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags für die SO.real GmbH bleibt unberührt.
#5.3 Durch höhere Gewalt, Streik, Pandemie, Seuche oder Aussperrung, auftretende Verzögerungen bei der SO.real GmbH oder ihren Subunternehmen, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zu einem vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, wirkt sich auf die Leistungszeiten aus. Wenn eine Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten führt, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
#5.4 Bei Nichteinhaltung seiner Mitwirkungspflichten gehen die daraus entstehenden Folgen wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen zulasten des Auftraggebers. Die SO.real GmbH kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
#6 Veranstaltungen
#6.1 Veranstalter von Livestreams, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Es besteht deshalb kein Versicherungsschutz durch die SO.real GmbH.
#7 Digitale Dienstleistungen
#7.1 Nach Auftragsbestätigung wird der Auftragnehmer direkt mit der vereinbarten Umsetzung beginnen.
#7.2 Etwaige Materialien und Freigaben müssen spätestens 48 Stunden vor Kampagnenstart / Realisierung vorliegen.
#7.3 Drittkosten für Software- oder sonstige Produkte, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind (z. B. Jingles, Themes, Plug-ins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, bspw. responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Möglichkeiten der Dritt-Software-Produkte gewährt werden. Das Gleiche gilt in Bezug auf die Beschränkungen von Dritt-Produkten, etwa die Funktionalität von Werbeplattformen oder Hostingbedingungen.
#7.4 Bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten, höhere Gewalt oder von Dritten (Provider, externer Software-Anbieter, Werbeplattform etc.) verschuldet und die zur Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden gemäß der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
#7.5 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist die Integration und Umwandlung von Bildern (z. B. Bildbearbeitung, Retusche, Umwandlung in ein anderes Format, Download von PDF-Dateien, Musik, Videos, Grafiken usw.) nicht Bestandteil des Preises. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der Medien in der richtigen Größe und Auflösung, sowie der richtigen Datei- und Farbformatierung verantwortlich. Es obliegt dem Auftraggeber, anderweitig die zusätzlichen Stunden für die Bearbeitung gemäß der vertraglichen oder ortsüblichen, Vergütung in Rechnung zu stellen.
#7.6 Für jede Position, wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist eine Korrekturschleife inbegriffen. Die Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich nach Stunden, anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu bezahlen. Ferner sind nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase zu bezahlen.
#8 Haftung und Mitwirkungspflichten
#8.1 Die SO.real GmbH leistet Gewähr für den Einsatz ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter*innen sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung. Eine Garantie und eine Haftung durch die SO.real GmbH in jeglicher Form ist ausgeschlossen.
#8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der SO.real GmbH sämtliche Informationen (z. B. vorhandene Zugänge zu Accounts, bisherige und laufende Werbemaßnahmen, bisherige KPIs usw.) und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch Informationen zu Urheberrechten oder Markenrechten.
#8.3 Der Auftraggeber ist für den Zugang zu den erforderlichen Social-Media-Plattformen, Marketingkanäle und Co. verantwortlich, die SO.real GmbH kann ihre Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei Google, Facebook, Instagram, YouTube, TikTok, Snapchat, LinkedIn, XING, X etc. erbringen. Eine Hilfe bei der Anlegung von Accounts kann jedoch dazu gebucht werden.
#8.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er eine Datenschutzerklärung und ein Impressum für seine Social-Media-Accounts benötigt. Das Verfassen und die Kontrolle solcher Rechtstexte ist der SO.real GmbH nicht möglich, und sie kann diese Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen. Der Auftraggeber muss daher für seine Social Media Accounts ein Impressum und eine Datenschutzerklärung anwaltlich erstellen lassen, kontrollieren und einbinden.
#8.5 Der Auftraggeber sollte beachten, dass Inhalte in Social-Media-Accounts und anderen Marketingkanälen, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Musik, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien zur Verfügung, muss er selbst sicherstellen, dass dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben wurden. Die Recherche der SO.real GmbH bezüglich entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte fällt nicht in den Aufgabenbereich des Vertrags.
#8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Datensicherungen selbstständig durchzuführen, primär vor Auftragsbeginn. Die SO.real GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Daten, sofern diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar sind.
#8.7 Der Auftraggeber hat Stillschweigen bezüglich der Vergütung, der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten zu bewahren.
#9 Laufzeit und Kündigung
#9.1 Die Erbringung von Beratungen, Coaching, Betreuungen oder sonstigen laufzeitbezogenen Dienstleistungen kann in Abhängigkeit von der Anzahl der Postings, Sitzungen, Terminen und/oder der Laufzeit erfolgen. Die Vereinbarung eines Kontingents oder einer Laufzeit ist verbindlich.
#9.2 Sollte keine andere Laufzeit oder Kündigungsregelung vereinbart sein, ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende möglich, soweit dadurch nicht ein gewisses Kontingent unterschritten wird.
#9.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unverändert. Die SO.real GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als einen Monat in Verzug gerät. Der Auftraggeber haftet auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht.
#9.4 Digitale Produkte aus dem SO.real Shop sind, wenn nicht anders angegeben, vom Umtausch / Widerruf ausgeschlossen.
#10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Nutzungsrechte
#10.1 Erfüllungsort ist Stuttgart.
#10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist Stuttgart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
#10.3 Nach Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an etwaigen Gestaltungen der SO.real GmbH.
#10.4 Sofern Werke mit CC-Lizenz oder Open-Source-Lizenz verwendet werden, sind diese Lizenzbedingungen anwendbar.
#10.5 Der Auftraggeber stimmt zu, dass die SO.real GmbH die Leistung für den Auftraggeber auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen online und offline als Referenz nennt. Die SO.real GmbH darf Auszüge aus Ihrem Werk für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, den Account verlinken und den Namen, die Marke und das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber kann das Einverständnis für die Zukunft widerrufen, wenn er es nicht will.
#10.6 Es handelt sich bei Social-Media-Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Werbeanzeigen etc. um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
#10.7 Die SO.real GmbH behält sich alle Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Grafiken, Animationen, Bildern, Videos, Zeichnungen, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrags, der Auftraggeber kann sie nicht herausverlangen.
#10.8 Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SO.real GmbH und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Sollten Verhandlungen erfolglos bleiben, verpflichten sich die Partien, ihre Streitigkeiten vor dem Gang zur Gerichtsverhandlung durch eine Mediation zu klären. Die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bleibt davon unberührt. Schlichte Nichtzahlung der Vergütung, ohne Begründung, ist Streitigkeit.